Donnerstag, 2. November 2017

Genossenschaften regelt Holzverkauf

„Einen neuen Weg mussten die Vermarkter von privatem Holz im Südschwarzwald gehen, da das Bundeskartellamt die kooperative Holzvermarktung durch öffentliche Stelle aus Gründen der Diskriminierung untersagt hat“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.  Vor diesem Hintergrund wird nun im Schwarzwald die privatrechtliche „Waldgenossenschaft Südschwarzwald eG“ gegründet. Diese soll ab Januar 2018 den Holzverkauf von der staatlichen Forstbehörde übernehmen. Der Genossenschaft können sich sowohl die 32 Städte und Gemeinden im Kreis als auch die 18 000 Privatwaldbesitzer mit jährlich etwa 150 000 Festmetern Holzangebot anschließen. „Der gemeinschaftlichen Vermarktung gleichberechtigter Partner im Rahmen einer Genossenschaft steht nun auch vor dem Hintergrund des Gleichheitsgrundsatzes in Zukunft nichts mehr entgegen“, erklärt Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.

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