Donnerstag, 28. September 2017

Bestätigung zum Ja für mehr Bürokratieabbau

Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold, der jüngst in einem Beitrag in Finanzwelt (http://finanzwelt.de/aenderungen-im-genossenschaftsgesetz/) auf die aktuellen Änderungen im Genossenschaftsgesetz vor dem Hintergrund von vermeintlichem Bürokratieabbau aufmerksam gemacht hat, bekommt nun prominente Verstärkung. Wie eine ots-Meldung berichtet, fordern die „1.278 im Genossenschaftsverband Bayern (GVB) zusammengeschlossenen Genossenschaften die zukünftigen Regierungsparteien im Bundestag dazu auf, den Bürokratieabbau wieder zu forcieren. „Statt Überregulierung und Kontrollzwang braucht die Wirtschaft Vorgaben, die sich auf das Wesentliche konzentrieren, die einfach und verständlich sind und die Raum für unternehmerisches Handeln lassen", sagt GVB-Präsident Jürgen Gros. Das gelte nicht nur für die Volksbanken und Raiffeisenbanken im Freistaat, die durch eine auf Großbanken zugeschnittene Finanzmarktregulierung mit rund 138 Millionen Euro pro Jahr stark belastet werden. Das gelte für alle mittelständischen Betriebe, zu denen auch Genossenschaften zählen.“ Eine Forderung, der man sich nur anschließen kann, so Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.

Dienstag, 26. September 2017

Änderungen im Genossenschaftsgesetz verbindlich


Willich, 22.09.2017. Der Gesetzgeber hat in der sommerlichen Pause am 22.07.2017 ein „Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften – Abkürzung: GenTraG“ veröffentlicht. „Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, möchte man meinen. Dahinter verbirgt sich kein neues Gesetz, sondern die neuerliche Änderung des 1867 vom Abgeordneten Hermann Schulze aus Delitzsch in den Preußischen Landtag eingebrachten Genossenschaftsgesetzes“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Die Taktfrequenz werde laut Haubold immer kürzer. Ob die Änderungen dem Bürokratieabbau und der Transparenz oder anderen Zielen dienten, werde man sehen. 

„Zum Thema Bürokratieabbau kann man meinen, dass die Weitergabe der Satzung in Druckform bei der Aufnahme eines neuen Mitgliedes nunmehr unterbleiben kann, wenn die Satzung im Internet unter der Adresse der Genossenschaft abrufbar ist und dem Antragsteller ein Ausdruck der Satzung angeboten wird“, so Olaf Haubold. Ganz in die andere Richtung fallen dann neue Formulierungen wie: „Bestimmt die Satzung weitere Zahlungspflichten oder eine Kündigungsfrist von mehr als einem Jahr, so muss dies in der Beitrittserklärung ausdrücklich zur Kenntnis genommen werden.“ Hier bestehe also noch Unklarheit.
Insgesamt beträfen die Änderungen 78 Textpassagen oder Einfügungen im Gesetz. Die Vorstände und Aufsichtsräte von Genossenschaften seien also gut beraten, sich mit ihren Genossenschaftsverbänden zu beraten und sich über die Änderungen und ihre Auswirkungen informieren zu lassen, wie dies Schwerpunkt der Beratungsleistungen der Cooperative Consulting eG von Genossenschaftsberater Olaf Haubold sei.
„Die aus meiner Sicht wesentlichste Änderung betrifft die Einfügung des Paragraphen 21b ‚Mitgliederdarlehen’. Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz hat der Gesetzgeber die Darlehen mit qualifiziertem Nachrang zur Vermögensanlage erklärt“, erklärt Haubold. Nun sei es aber im Genossenschaftswesen schon lange bewährte Praxis, dass Mitglieder die Projekte ihrer Genossenschaft sowohl mit Genossenschaftskapital (EK), als auch über Darlehen (FK) finanzieren. Da Genossenschaften Ausnahmetatbestände im Vermögensanlagengesetz und im KAGB genießen, blieb dem Gesetzgeber 2015 nichts weiter übrig, als auch hier Ausnahmen zuzulassen. Im Ergebnis ging den Banken möglicherweise zu viel Geschäft verloren, sodass man beim Gesetzgeber insistiert hat, tätig zu werden. „Das Ergebnis ist die erwähnte Einfügung“, so Haubold. Da der §21b nunmehr weiter die genossenschaftliche Praxis unterstreicht, sie jetzt aber – „bürokratieabbauenderweise“ – regelt, hat sich das Thema mit der Festlegung durch die Obergrenze von 1,5 % Zinsen pro Jahr wohl selbst erledigt.
Eingangs war ja schon Hermann Schulze aus Delitzsch erwähnt worden. Dem Gesetzgeber sollte zugerufen werden, dass die Gründerväter des Genossenschaftsgesetzes und der Genossenschaftsbewegung in Deutschland, die jüngst Weltkulturerbe geworden ist, mal Prinzipien für Genossenschaften aufgestellt haben. Die lauten: „Selbstbestimmung, Selbstverwaltung und Selbstkontrolle durch die genossenschaftlichen Prüfungsverbände bei absoluter Staatsferne!“ „Die Einhaltung dieser Prinzipien ist Bürokratieabbau genug und die Transparenz wird in den jährlichen Generalversammlungen gewährleistet“, meint Olaf Haubold.        
   


Donnerstag, 21. September 2017

Für jedes Problem gibt es eine Genossenschaftslösung

„Wir sind seit vielen Jahren der Ansicht, dass die Rechtsform der Genossenschaft ideale Voraussetzungen für viele Herausforderungen schafft. Allerdings ist dies zu vielen Menschen hierzulande noch nicht ausreichend bekannt, da ihnen das entsprechende Bewusstsein hierfür fehlt“, sagt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Er bekommt hierbei Unterstützung durch Ralf Barkey, den künftigen Vorstandschef des fusionierten Genossenschaftsverbandes. Dieser lässt sich in der Allgemeinen Zeitung (http://www.allgemeine-zeitung.de/wirtschaft/wirtschaft-regional/kuenftiger-verbandschef-ralf-w-barkey-will-das-genossenschaftliche-konzept-staerker-im-wirtschaftsleben-verankern_18166549.htm) darüber aus, dass das genossenschaftliche Konzept stärker im wirtschaftlichen Leben verankert werden muss. Besonders wichtig ist ihm dabei der Mut vieler Menschen, Herausforderungen selbst in die Hand zu nehmen. „Dies kann die Einkaufsgemeinschaft einer Ärztegruppe genauso sein wie das selbstverwaltete Pensionsheim. Wesentlich ist doch, dass man durch den gemeinsamen Willen und den Zusammenschluss mehr erreicht als alleine“, meint Genossenschaftsberater Olaf Haubold.

Dienstag, 19. September 2017

Vorteile einer Genossenschaft für Selbständige

Der Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold macht heute auf einen interessanten Beitrag auf Utopia.de (https://utopia.de/ratgeber/selbststaendig-arbeiten-5-gruende-weshalb-du-eine-genossenschaft-gruenden-solltest/) aufmerksam. Danach bietet die Rechtsform der Genossenschaft auch für Selbständige, also Menschen, die selbständig arbeiten wollen, viele Vorteile. Der Beitrag fasst sie in folgende Überschriften zusammen: 1. Demokratisch arbeiten in einer Genossenschaft – einer für alle, alle für einen. 2. Selbstständig aber nicht alleine – Selbsthilfe. 3. Insolvenzschutz und Gründung ohne Eigenkapital. 4. Kosten und Ressourcen sparen. 5. Gemeinsame Marke und Akquise für mehr Aufträge. „Die Autorin Vicky Kornherr hat die wesentlichen Aspekte hervorragend auf den Punkt gebracht und die Vorteile gerade für Selbständige sehr gut herausgearbeitet. Ein sehr lesenswerter Beitrag“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold. 

Donnerstag, 14. September 2017

Identität von Eigentümern und Kunden

„Kaum eine unternehmerische Rechtsform hat so viele Facetten wie die Genossenschaft“, sagt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Allen Genossenschaften ist jedoch gemein, dass die Mitglieder zugleich Eigentümer und Kunden ihrer Genossenschaft sind. Das so genannte Identitätsprinzip unterscheidet eine Genossenschaft von allen anderen Formen der kooperativen Zusammenarbeit. Besonders an Genossenschaften ist zudem, dass diese zur wirtschaftlichen Förderung ihrer Mitglieder unterhalten werden. Im Vordergrund steht somit der genossenschaftliche Förderzweck und nicht die Zahlung einer Rendite. „Dies bedeutet jedoch keineswegs, dass Genossenschaften keine Gewinne erwirtschaften. Auch eine Genossenschaft muss sich marktkonform und betriebswirtschaftlich effizient verhalten, um im Wettbewerb bestehen und die Mitglieder langfristig fördern zu können“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold.

Dienstag, 12. September 2017

Genossenschafts-Mitglieder gründen eine Markthalle

Auf ein besonderes Projekt macht Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold diesmal aufmerksam. Es geht um die Markthalle in Alfhausen, die nach eineinhalbjähriger Planungszeit eröffnet wurde. . Das Konzept: regionale und saisonale Produkte anbieten und einen neuen Dorftreffpunkt schaffen. Eine Genossenschaft mit 76 Mitgliedern und 200 Anteilseignern trägt das Ganze. „Viel Arbeit und treue Kunden“, wünschte Bürgermeisterin Agnes Droste dem Gründungsteam. Außerdem werde die Gemeinde sich mit 20 Anteilen à 50 Euro an der Genossenschaft beteiligen, gab sie bekannt. „Immer wieder springen Genossenschaften da ein, wo der Staat oder Privatunternehmen keine ausreichenden infrastrukturellen Voraussetzungen mehr schaffen. Die Chance, regional einkaufen zu können und dabei zusätzlich frische Produkte der Region beziehen zu können, gehört sicher dazu“, erklärt Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.

Donnerstag, 7. September 2017

Auch in der Schweiz sind Wohnungsgenossenschaften wichtig

„Ebenso wie in den deutschen Metropolen München, Hamburg und Berlin, versucht man auch in der Schweiz der Wohnungsnot durch Genossenschaftsmodelle Herr zu werden“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. So hat die Schweiz eine regelrechte Aufbruchsstimmung im Hinblick auf die Genossenschaftsbewegung erfasst. In vielen Städten und Gemeinden der deutschen und der französischen Schweiz wird die politische Initiative ergriffen und versucht Wohnungsnot, hohe Mietzinsen, soziale und funktionale Entmischung mit einem altbewährten Rezept anzugehen – mit der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. „Auf der anderen Seite entwickeln traditionelle wie auch im Nachgang der 68er- und 80er Bewegung entstandene Genossenschaften in Kooperationen neue Umsetzungsformen und Projekte, die die Anforderungen der Nachhaltigkeit besser und umfassend erfüllen“, so Genossenschaftsgründer Olaf Haubold

Dienstag, 5. September 2017

Was sind Schülergenossenschaften?

„Weitgehend unbekannt ist, dass es auch Schülergenossenschaften gibt“, sagt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Dabei handelt es sich um Gründungen an einzelnen Schulen. In ihnen wird Wirtschaftskunde ganz praktisch vermittelt. Es sind beim Verband eingetragene Genossenschaften mit allen regulären Organen wie Vorstand und Aufsichtsrat. Meist geht es bei diesen Schülergenossenschaften darum, Projekte zu finanzieren. Oft handelt es sich um Kioske, aber auch die Reinigung der Schule wird gelegentlich genossenschaftlich organisiert. „Weitere Möglichkeiten sind auch Nachhilfenetzwerke oder ein eigenes Eventmanagement mit künstlerischen und sportlichen Schulveranstaltungen. Man sieht, auch in diesem Bereich ist Individualität groß geschrieben“, meint Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Oft erhielten derartige Schülergenossenschaften finanzielle Unterstützung – meist von den regionalen Volks- und Raiffeisenbanken, also ebenfalls genossenschaftlichen organisierten Institutionen.