Donnerstag, 31. August 2017

Was macht ein Genossenschaftsverband?

„22 Millionen Menschen in Deutschland gehören einer Genossenschaft an. Derartige Genossenschaften sind in der Regel verbandsmäßig organisiert, da dies ja auch der Idee der Gemeinschaftlichkeit entspricht“, sagt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Genossenschaften sind grundsätzlich nicht gewinnmaximierend organisiert, jedes Mitglied hat – unabhängig von seiner Genossenschaftseinlage – eine Stimme. Dennoch müssen auch Genossenschaften wirtschaftlich handeln, um das Satzungsziel „die wirtschaftliche und soziale Förderung der Mitglieder“ zu erreichen. Die Genossenschaftsverbände sind dabei die Interessenvertretung der Genossenschaften. Sie sind aber auch darüber hinaus Prüfungs- und Beratungsinstanz. „So prüft Genossenschaftsverband die wirtschaftlichen Verhältnisse (Bilanzen, Geschäftsführung) einer Genossenschaft sowie deren Gesetzmäßigkeit und sorgt für Weiterbildung“, erklärt Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.

Dienstag, 29. August 2017

Genossenschaftliche Modelle funktionieren auch bei Gewerbebetrieben

„Die Süddeutsche Zeitung hat dankenswerter Weise einen wichtigen Aspekt von Genossenschaften herausgearbeitet. Es handelt sich um die Tatsache, dass Gewerbetreibende gemeinsam Büroflächen suchen“, sagt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Hintergrund ist, dass gerade in den Ballungsräumen Büroflächen immer teurer werden. „In Berlin beispielsweise gibt es eine starke Nachfrage aus dem Kreativbereich und der Start-up-Branche nach bezahlbaren Flächen. Wem das normale Büroangebot zu teuer ist, kann bei Genossenschaften eine Alternative finden“, schreibt die Süddeutsche. „Die Vorteile hat der Beitrag derart sauber herausgearbeitet, dass es sich liest wie aus einem Lehrbuch für das Genossenschaftswesen. Wir wollen den Beitrag daher an dieser Stelle noch einmal zitieren“, so Genossenschaftsgründer Olaf Haubold: „Eine Genossenschaft stellt ihren Mitgliedern sichere, bezahlbare Wohn- und Arbeitsräume zur Verfügung. Die "Mieter", also die Mitglieder, zahlen für ihre Räume lediglich, was für den Betrieb vonnöten ist. Denn bei Genossenschaften schöpft niemand Gewinn ab, Überschüsse fließen zurück in die Gemeinschaft.“

Donnerstag, 24. August 2017

Die Genossenschaft mal ganz „familiär“

Chancen von Familiengenossenschaften bislang deutlich unterschätzt

„Die Vorteile der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft nutzen auch immer mehr Familien und gründen eine Familiengenossenschaft. Möglich geworden ist das durch die Änderungen im Genossenschaftsgesetz von 2006, die wesentliche Erleichterungen in der Organisation von kleinen Genossenschaften mit weniger als 20 Mitgliedern gebracht haben“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Bislang jedoch sei das Thema Familiengenossenschaft in Deutschland jedoch weitgehend unbekannt. Dabei bieten sich hierdurch viele Vorteile gegenüber anderen Rechtsformen. So ermöglichen Familiengenossenschaften eine steuerbegünstige Vermögensübertragung, bei der der „Schenkende“ seine Einflussnahme nicht verliert. „Dies ist in vielen Fällen gewünscht“, so Haubold. Schließlich wolle man die Zukunft geklärt wissen, ohne im gleichen Atemzug das Zepter aus der Hand zu geben.

Auch der Gesetzgeber sieht in dem Modell einer Familiengenossenschaft eine gute Alternative für die Zukunftsabsicherung – beispielweise wenn landwirtschaftliche Vermögen oder Betriebsvermögen übertragen werden soll. „Daher ermöglichen die angesprochenen Erleichterungen eine einfache Gründung und Handhabung“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold. So können diese Genossenschaften von nur einem Vorstand geführt werden, während bei den Genossenschaften mit mehr als 20 Mitgliedern auf das bewährte „vier Augen Prinzip“ mit einem Doppelvorstand nicht verzichtet werden darf. Zudem braucht eine kleine Genossenschaft keinen mindestens dreiköpfigen Aufsichtsrat. Die Rechte des Aufsichtsrates nimmt hier ein „Bevollmächtigter“ war, der von der Generalversammlung – in der Regel die Familienmitglieder - zu wählen ist.

„Familiengenossenschaften sollen häufig auch mit den noch nicht unbeschränkt geschäftsfähigen Kindern gegründet werden. Hier erreicht mich immer wieder die Frage, ob das geht“, so der Vorstand der Cooperative Consulting eG, Olaf Haubold. Grundsätzlich kann jede natürliche Person Mitglied werden. Die Beitrittserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig. Für ihn kann jedoch der gesetzliche Vertreter, also auch die Eltern, den Beitritt erklären. Es gibt jedoch Gerichte, die hier auf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes, insbesondere dann, wenn der vertretende Elternteil selbst Gründer ist, bestehen. Sicher ist deshalb immer, drei unbeschränkt geschäftsfähige Gründer zu haben, die neben den natürlichen Personen auch juristische Personen privaten und öffentlichen Rechts, nichtrechtsfähige Personenvereinigungen und nichtrechtsfähige Vereine sein dürfen.  

Das Hauptinteresse zur Gründung einer Familiengenossenschaft ist unterschiedlich, allen gemein ist jedoch die Nutzung der Fördermöglichkeit nach § 1 Genossenschaftsgesetz. Diese kommt dann allen Mitgliedern zugute, was natürlich in der Familie besonders gut genutzt werden kann. Auch hier hat die Reform des Genossenschaftsgesetzes von 2006 eine neue Möglichkeit eröffnet, da jetzt auch die kulturellen und sozialen Belange der Mitglieder gefördert werden. „Dies bietet interessante Perspektiven bei der Definition des Genossenschaftszweckes“, so Haubold.

Darüber hinaus bietet die Familiengenossenschaft ihren Mitgliedern die Möglichkeit, Vermögenswerte in der Genossenschaft vor dem Zugriff fremder Dritter zu sichern. Hier wirkt eine Besonderheit der Rechtsform, welche die Mitglieder, die ja zugleich Mitunternehmer und Gesellschafter ihrer Gesellschaft sind, vor dem Zugriff fremder Dritter schützt. Das Geschäftsguthaben des Mitglieds, d.h. die Summe der eingezahlten Anteile, unterliegt damit dem gesetzlichen Pfändungsschutz. „Die Vermögenswerte der Genossenschaft verbleiben auch beim Ausscheiden des Mitglieds oder bei Forderungen von Gläubigern an das Mitglied als unteilbares Eigentum der Genossenschaft bis zu deren Auflösung. Hierzu muss es als Grundlage einen Beschluss aller Mitglieder“, erklärt Genossenschaftsberater Olaf Haubold. Unter dem Strich sei die Familiengenossenschaft ein interessantes und flexibles „Vehikel“ mit unterschiedlichsten Einsatzmöglichkeiten. Deren Chancen würden sich bereits in einem rund einstündigen Gespräch ergeben.                


Dienstag, 22. August 2017

Genossenschaften zur Vermögenübertragung

„Viele Familien wollen rechtzeitig und steuerbegünstigt Vermögen übertragen, ohne gleichzeitig die Einflussnahme – beispielsweise auf eine Firma oder eine Landwirtschaft – zu verlieren. Ihnen ist gar nicht bewusst, dass sich hierzu sogenannte Familiengenossenschaften hervorragend anbieten und vom Staat gefördert werden“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. In der Tat gründet sich eine Familiengenossenschaft einfach und günstiger als man meint. Der Gesetzgeber hat zudem vereinfachte Gründungsvoraussetzungen geschaffen. Er fördert damit den Genossenschaftsgedanken, der sich über viele Wirtschaftskrisen hinweg als besonders stabil erwiesen hat. „Gerne beraten wir in der Sache, diskret und zu fairen Konditionen“, so Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Sein umfangreicher Aufsatz zum Thema, verschafft einen ersten Eindruck: https://olaf-haubold-genossenschaftsgruendung.blogspot.ch/2017/02/familien-genossenschaften-als-selbstbestimmte-Organisationen.html

Donnerstag, 17. August 2017

Genossenschaftliche Entwicklungshilfe als Zukunftsmodell

„Eine Meldung der Rabobank über ihr Engagement in Indien, sie hat hier einen Kredit an eine Produktionsgenossenschaft vergeben, macht mich darauf aufmerksam, nochmals die Bedeutung von Genossenschaften im Rahmen der Entwicklungshilfe aufzugreifen“, sagt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Wir wissen, dass in den ärmeren Regionen die Preise in der Regel von Zwischenhändlern diktiert werden. Somit bleibt den Bauern kaum etwas zum Leben. Die Kooperative „Chetna" unterstützt daher seit dem Jahr 2009 etwa 35.000 Kleinbauern. Dank eines Darlehens der Rabobank und der Rabobank Stiftung in Höhe von 10 Millionen Rupien (ca. 136.000 Euro) ist „Chetna" heute in der Lage, seine Mitglieder sofort bei Lieferung auszubezahlen. Dieser finanzielle Puffer ermöglicht ein Plus an Spielraum und stärkt auch langfristig Existenzen. „Die Mitglieder von „Chetna" sind komplett nach dem genossenschaftlichen Modell organisiert. Zudem sind sie in sogenannten „Villages" zu Produktionseinheiten gebündelt. Das Konzept trägt Früchte: Die Kleinbauern sind dadurch internationalen Exporteuren gegenüber in einer stärkeren Verhandlungsposition und können höhere Preise erzielen. Auch die Anschaffung von Material oder Saatgut wird in der Gemeinschaft günstiger. So verbessert sich nicht nur die Wirtschaftlichkeit der Betriebe, sondern auch die existenzielle Situation der Familien“, zitiert Genossenschaftsgründer Olaf Haubold die Veröffentlichung der Rabobank.


Donnerstag, 3. August 2017

Die Vorteile von Genossenschaften

„Keine Rechtsform hat so viele Vorteile bei der Bewältigung gesellschaftlicher Aufgaben wie Genossenschaften“, sagt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Dies sei auch der Grund für das „Erfolgsmodell“ Genossenschaft. Dabei läge der wesentliche Aspekt in der Tatsache, dass sich Genossenschaften für Ziele anbieten, die man nicht im Alleingang, sondern gemeinsam bewältigen wolle. An dieser Philosophie habe sich seit mehr als einhundert Jahren nichts geändert.

Dabei haben sich Genossenschaften seit ihrer Gründung 1847 durch Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch in den verschiedensten Märkten etabliert und im Hinblick auf Größe und Struktur unterschiedlichste Ausprägungen genommen. „Heute zählen Genossenschaften zu den Wachstumstreibern der deutschen Wirtschaft, sind dabei aber auch weltweit vertreten“, so Genossenschaftsgründer Haubold. Ihnen gemein ist, dass die Mitglieder zugleich Eigentümer als auch Kunden der Genossenschaft sind und von daher durch ein „Wir-gefühl“ geprägt werden. „Dieses sogenannte Identitätsprinzip unterscheidet Genossenschaften von allen anderen Formen wirtschaftlicher Unternehmungen“, meint Olaf Haubold.

Ein wichtiger Punkt ist dabei auch der sogenannte genossenschaftliche Förderzweck. Bei Genossenschaften steht grundsätzlich der wirtschaftliche Förderzweck ihrer Mitglieder im Vordergrund und nicht die Gewinnerzielungsabsicht. Was nicht heißen soll, dass sich Genossenschaften nicht marktkonform verhalten müssen und betriebswirtschaftlich effizient agieren, um die Situation ihrer Mitglieder zu fördern. „Bei Genossenschaften ist die Führung in der wirtschaftlichen Zielsetzung daher genauso wichtig wie bei anderen Unternehmungen“, sagt Unternehmensberater Olaf Haubold.

Die Kontrolle über Genossenschaften hätten dabei die Mitglieder selbst. Bei Genossenschaften gelte das ein Mitglied eine Stimme Prinzip. Die grundsätzlichen Entscheidungen würden dabei im Rahmen der Generalversammlung getroffen, auch Vorstand und Aufsichtsrat wären Mitglieder Genossenschaft und ebenfalls der Kontrolle durch die Mitglieder im Rahmen der Generalversammlung unterworfen. „Die abschließende Kontrolle wird dabei durch einen genossenschaftlichen Prüfungsverband vorgenommen, durch den die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, aber auch die wirtschaftlichen Verhältnisse testiert werden“, erklärt Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.

Dienstag, 1. August 2017

Genossenschaften für neue Lebensformen

„Genossenschaften können auch ein Beispiel dafür sein, neue Lebensformen zu finden“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Im nordrhein-westfälischen Burbach-Holzhausen im Landkreis Siegen-Wittgenstein soll hierzu ein neues Wohnquartier mit insgesamt 16 Wohneinheiten entstehen. Zur Umsetzung des Projekts unter dem Motto "Zusammenleben gestalten" soll nun eine Genossenschaft gegründet werden. Die kleinen Wohnungen (40 bis 75 qm) richten sich vor allem an Alleinstehende und Paare. Bewusst sollen auch ältere Menschen und Menschen mit geringerem Einkommen von dem Angebot angesprochen werden. Den Initiatoren des Projekts geht es vor allem darum, gemeinschaftlich etwas für die Zukunft zu entwickeln und so praktische Teilhabe zu ermöglichen. Profitieren sollen daher von dem neuen Wohnprojekt nicht nur die Menschen, die später dort wohnen. Aus diesem Grund hat man sich bewusst für die genossenschaftliche Rechtsform entschieden. Zur Umsetzung der Pläne ist angedacht, mindestens 30 Prozent der Investitionssumme von rund 2,1 Mio. Euro durch Genossenschaftsanteile zur Verfügung zu stellen. „Der Rest kommt von örtlichen Banken und der KfW-Förderbank“, sagt Olaf Haubold.