„22 Millionen Menschen in Deutschland gehören einer
Genossenschaft an. Derartige Genossenschaften sind in der Regel verbandsmäßig
organisiert, da dies ja auch der Idee der Gemeinschaftlichkeit entspricht“,
sagt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Genossenschaften
sind grundsätzlich nicht gewinnmaximierend organisiert, jedes Mitglied hat –
unabhängig von seiner Genossenschaftseinlage – eine Stimme. Dennoch müssen auch
Genossenschaften wirtschaftlich handeln, um das Satzungsziel „die
wirtschaftliche und soziale Förderung der Mitglieder“ zu erreichen. Die
Genossenschaftsverbände sind dabei die Interessenvertretung der
Genossenschaften. Sie sind aber auch darüber hinaus Prüfungs-
und Beratungsinstanz. „So prüft Genossenschaftsverband die wirtschaftlichen
Verhältnisse (Bilanzen, Geschäftsführung) einer Genossenschaft sowie deren
Gesetzmäßigkeit und sorgt für Weiterbildung“, erklärt Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.
Donnerstag, 31. August 2017
Dienstag, 29. August 2017
Genossenschaftliche Modelle funktionieren auch bei Gewerbebetrieben
„Die
Süddeutsche Zeitung hat dankenswerter Weise einen wichtigen Aspekt von
Genossenschaften herausgearbeitet. Es handelt sich um die Tatsache, dass
Gewerbetreibende gemeinsam Büroflächen suchen“, sagt Genossenschaftsberater und
Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Hintergrund ist, dass gerade in den
Ballungsräumen Büroflächen immer teurer werden. „In Berlin beispielsweise gibt es eine starke Nachfrage
aus dem Kreativbereich und der Start-up-Branche nach bezahlbaren Flächen. Wem
das normale Büroangebot zu teuer ist, kann bei Genossenschaften eine
Alternative finden“, schreibt die Süddeutsche. „Die Vorteile hat der
Beitrag derart sauber herausgearbeitet, dass es sich liest wie aus einem Lehrbuch
für das Genossenschaftswesen. Wir wollen den Beitrag daher an dieser Stelle
noch einmal zitieren“, so
Genossenschaftsgründer Olaf Haubold: „Eine
Genossenschaft stellt ihren Mitgliedern sichere, bezahlbare Wohn- und
Arbeitsräume zur Verfügung. Die "Mieter", also die Mitglieder, zahlen
für ihre Räume lediglich, was für den Betrieb vonnöten ist. Denn bei
Genossenschaften schöpft niemand Gewinn ab, Überschüsse fließen zurück in
die Gemeinschaft.“
Donnerstag, 24. August 2017
Die Genossenschaft mal ganz „familiär“
Chancen von Familiengenossenschaften
bislang deutlich unterschätzt
„Die
Vorteile der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft nutzen auch immer mehr
Familien und gründen eine Familiengenossenschaft. Möglich geworden ist das
durch die Änderungen im Genossenschaftsgesetz von 2006, die wesentliche
Erleichterungen in der Organisation von kleinen Genossenschaften mit weniger
als 20 Mitgliedern gebracht haben“, erklärt Genossenschaftsberater und
Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Bislang jedoch sei das Thema
Familiengenossenschaft in Deutschland jedoch weitgehend unbekannt. Dabei bieten
sich hierdurch viele Vorteile gegenüber anderen Rechtsformen. So ermöglichen
Familiengenossenschaften eine steuerbegünstige Vermögensübertragung, bei der
der „Schenkende“ seine Einflussnahme nicht verliert. „Dies ist in vielen Fällen
gewünscht“, so Haubold. Schließlich wolle man die Zukunft geklärt wissen, ohne
im gleichen Atemzug das Zepter aus der Hand zu geben.
Auch der
Gesetzgeber sieht in dem Modell einer Familiengenossenschaft eine gute
Alternative für die Zukunftsabsicherung – beispielweise wenn
landwirtschaftliche Vermögen oder Betriebsvermögen übertragen werden soll.
„Daher ermöglichen die angesprochenen Erleichterungen eine einfache Gründung
und Handhabung“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold. So können diese
Genossenschaften von nur einem Vorstand geführt werden, während bei den
Genossenschaften mit mehr als 20 Mitgliedern auf das bewährte „vier Augen
Prinzip“ mit einem Doppelvorstand nicht verzichtet werden darf. Zudem braucht
eine kleine Genossenschaft keinen mindestens dreiköpfigen Aufsichtsrat. Die
Rechte des Aufsichtsrates nimmt hier ein „Bevollmächtigter“ war, der von der Generalversammlung
– in der Regel die Familienmitglieder - zu wählen ist.
„Familiengenossenschaften
sollen häufig auch mit den noch nicht unbeschränkt geschäftsfähigen Kindern
gegründet werden. Hier erreicht mich immer wieder die Frage, ob das geht“, so
der Vorstand der Cooperative Consulting eG, Olaf Haubold. Grundsätzlich kann
jede natürliche Person Mitglied werden. Die Beitrittserklärung eines
Geschäftsunfähigen ist nichtig. Für ihn kann jedoch der gesetzliche Vertreter,
also auch die Eltern, den Beitritt erklären. Es gibt jedoch Gerichte, die hier
auf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes, insbesondere dann, wenn der
vertretende Elternteil selbst Gründer ist, bestehen. Sicher ist deshalb immer,
drei unbeschränkt geschäftsfähige Gründer zu haben, die neben den natürlichen
Personen auch juristische Personen privaten und öffentlichen Rechts,
nichtrechtsfähige Personenvereinigungen und nichtrechtsfähige Vereine sein
dürfen.
Das
Hauptinteresse zur Gründung einer Familiengenossenschaft ist unterschiedlich,
allen gemein ist jedoch die Nutzung der Fördermöglichkeit nach § 1 Genossenschaftsgesetz.
Diese kommt dann allen Mitgliedern zugute, was natürlich in der Familie
besonders gut genutzt werden kann. Auch hier hat die Reform des Genossenschaftsgesetzes
von 2006 eine neue Möglichkeit eröffnet, da jetzt auch die kulturellen und
sozialen Belange der Mitglieder gefördert werden. „Dies bietet interessante
Perspektiven bei der Definition des Genossenschaftszweckes“, so Haubold.
Darüber
hinaus bietet die Familiengenossenschaft ihren Mitgliedern die Möglichkeit,
Vermögenswerte in der Genossenschaft vor dem Zugriff fremder Dritter zu
sichern. Hier wirkt eine Besonderheit der Rechtsform, welche die Mitglieder,
die ja zugleich Mitunternehmer und Gesellschafter ihrer Gesellschaft sind, vor
dem Zugriff fremder Dritter schützt. Das Geschäftsguthaben des Mitglieds, d.h.
die Summe der eingezahlten Anteile, unterliegt damit dem gesetzlichen
Pfändungsschutz. „Die Vermögenswerte der Genossenschaft verbleiben auch beim
Ausscheiden des Mitglieds oder bei Forderungen von Gläubigern an das Mitglied als
unteilbares Eigentum der Genossenschaft bis zu deren Auflösung. Hierzu muss es
als Grundlage einen Beschluss aller Mitglieder“, erklärt Genossenschaftsberater
Olaf Haubold. Unter dem Strich sei die Familiengenossenschaft ein interessantes
und flexibles „Vehikel“ mit unterschiedlichsten Einsatzmöglichkeiten. Deren
Chancen würden sich bereits in einem rund einstündigen Gespräch ergeben.
Dienstag, 22. August 2017
Genossenschaften zur Vermögenübertragung
„Viele Familien wollen
rechtzeitig und steuerbegünstigt Vermögen übertragen, ohne gleichzeitig die
Einflussnahme – beispielsweise auf eine Firma oder eine Landwirtschaft – zu
verlieren. Ihnen ist gar nicht bewusst, dass sich hierzu sogenannte
Familiengenossenschaften hervorragend anbieten und vom Staat gefördert werden“,
erklärt Genossenschaftsberater und
Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. In der Tat gründet sich eine
Familiengenossenschaft einfach und günstiger als man meint. Der Gesetzgeber hat
zudem vereinfachte Gründungsvoraussetzungen geschaffen. Er fördert damit den
Genossenschaftsgedanken, der sich über viele Wirtschaftskrisen hinweg als
besonders stabil erwiesen hat. „Gerne beraten wir in der Sache, diskret und zu
fairen Konditionen“, so Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Sein umfangreicher
Aufsatz zum Thema, verschafft einen ersten Eindruck: https://olaf-haubold-genossenschaftsgruendung.blogspot.ch/2017/02/familien-genossenschaften-als-selbstbestimmte-Organisationen.html
Donnerstag, 17. August 2017
Genossenschaftliche Entwicklungshilfe als Zukunftsmodell
„Eine
Meldung der Rabobank über ihr Engagement in Indien, sie hat hier einen Kredit
an eine Produktionsgenossenschaft vergeben, macht mich darauf aufmerksam,
nochmals die Bedeutung von Genossenschaften im Rahmen der Entwicklungshilfe
aufzugreifen“, sagt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf
Haubold. Wir wissen, dass in den ärmeren Regionen die Preise in der Regel von
Zwischenhändlern diktiert werden. Somit bleibt den Bauern kaum etwas zum Leben.
Die Kooperative „Chetna"
unterstützt daher seit dem Jahr 2009 etwa 35.000 Kleinbauern. Dank eines
Darlehens der Rabobank und der Rabobank Stiftung in Höhe von 10 Millionen
Rupien (ca. 136.000 Euro) ist „Chetna" heute in der Lage, seine Mitglieder
sofort bei Lieferung auszubezahlen. Dieser finanzielle Puffer ermöglicht ein
Plus an Spielraum und stärkt auch langfristig Existenzen. „Die Mitglieder von
„Chetna" sind komplett nach dem genossenschaftlichen Modell organisiert.
Zudem sind sie in sogenannten „Villages" zu Produktionseinheiten
gebündelt. Das Konzept trägt Früchte: Die Kleinbauern sind dadurch
internationalen Exporteuren gegenüber in einer stärkeren Verhandlungsposition
und können höhere Preise erzielen. Auch die Anschaffung von Material oder
Saatgut wird in der Gemeinschaft günstiger. So verbessert sich nicht nur die
Wirtschaftlichkeit der Betriebe, sondern auch die existenzielle Situation der
Familien“, zitiert Genossenschaftsgründer Olaf Haubold die Veröffentlichung der
Rabobank.
Donnerstag, 3. August 2017
Die Vorteile von Genossenschaften
„Keine
Rechtsform hat so viele Vorteile bei der Bewältigung gesellschaftlicher
Aufgaben wie Genossenschaften“, sagt Genossenschaftsberater und
Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Dies sei auch der Grund für das
„Erfolgsmodell“ Genossenschaft. Dabei läge der wesentliche Aspekt in der
Tatsache, dass sich Genossenschaften für Ziele anbieten, die man nicht im Alleingang,
sondern gemeinsam bewältigen wolle. An dieser Philosophie habe sich seit mehr
als einhundert Jahren nichts geändert.
Dabei
haben sich Genossenschaften seit ihrer Gründung 1847 durch Wilhelm Raiffeisen
und Hermann Schulze-Delitzsch in den verschiedensten Märkten etabliert und im
Hinblick auf Größe und Struktur unterschiedlichste Ausprägungen genommen.
„Heute zählen Genossenschaften zu den Wachstumstreibern der deutschen
Wirtschaft, sind dabei aber auch weltweit vertreten“, so Genossenschaftsgründer
Haubold. Ihnen gemein ist, dass die Mitglieder zugleich Eigentümer als auch
Kunden der Genossenschaft sind und von daher durch ein „Wir-gefühl“ geprägt
werden. „Dieses sogenannte Identitätsprinzip unterscheidet Genossenschaften von
allen anderen Formen wirtschaftlicher Unternehmungen“, meint Olaf Haubold.
Ein
wichtiger Punkt ist dabei auch der sogenannte genossenschaftliche Förderzweck. Bei
Genossenschaften steht grundsätzlich der wirtschaftliche Förderzweck ihrer
Mitglieder im Vordergrund und nicht die Gewinnerzielungsabsicht. Was nicht
heißen soll, dass sich Genossenschaften nicht marktkonform verhalten müssen und
betriebswirtschaftlich effizient agieren, um die Situation ihrer Mitglieder zu
fördern. „Bei Genossenschaften ist die Führung in der wirtschaftlichen
Zielsetzung daher genauso wichtig wie bei anderen Unternehmungen“, sagt
Unternehmensberater Olaf Haubold.
Die
Kontrolle über Genossenschaften hätten dabei die Mitglieder selbst. Bei
Genossenschaften gelte das ein Mitglied eine Stimme Prinzip. Die
grundsätzlichen Entscheidungen würden dabei im Rahmen der Generalversammlung
getroffen, auch Vorstand und Aufsichtsrat wären Mitglieder Genossenschaft und
ebenfalls der Kontrolle durch die Mitglieder im Rahmen der Generalversammlung
unterworfen. „Die abschließende Kontrolle wird dabei durch einen
genossenschaftlichen Prüfungsverband vorgenommen, durch den die
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, aber auch die wirtschaftlichen
Verhältnisse testiert werden“, erklärt Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.
Dienstag, 1. August 2017
Genossenschaften für neue Lebensformen
„Genossenschaften können auch ein Beispiel dafür sein, neue Lebensformen
zu finden“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf
Haubold. Im
nordrhein-westfälischen Burbach-Holzhausen im Landkreis Siegen-Wittgenstein
soll hierzu ein neues Wohnquartier mit insgesamt 16 Wohneinheiten entstehen.
Zur Umsetzung des Projekts unter dem Motto "Zusammenleben gestalten"
soll nun eine Genossenschaft gegründet werden. Die kleinen Wohnungen (40 bis 75
qm) richten sich vor allem an Alleinstehende und Paare. Bewusst sollen auch
ältere Menschen und Menschen mit geringerem Einkommen von dem Angebot
angesprochen werden.
Den Initiatoren des Projekts geht es vor allem darum, gemeinschaftlich
etwas für die Zukunft zu entwickeln und so praktische Teilhabe zu ermöglichen.
Profitieren sollen daher von dem neuen Wohnprojekt nicht nur die Menschen, die
später dort wohnen. Aus diesem Grund hat man sich bewusst für die
genossenschaftliche Rechtsform entschieden. Zur Umsetzung der Pläne ist
angedacht, mindestens 30 Prozent der Investitionssumme von rund 2,1 Mio. Euro
durch Genossenschaftsanteile zur Verfügung zu stellen. „Der Rest kommt von
örtlichen Banken und der KfW-Förderbank“, sagt Olaf Haubold.
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