Dienstag, 21. März 2017

Genossenschaften im Kapitalanlagemarkt


„Die Kombination Genossenschaft und Kapitalmarkt scheint zunächst verwunderlich. Doch Genossenschaften haben auch durchaus da eine Existenzberechtigung. wo es um die Finanzierung gemeinschaftlicher Projekte geht“, weiß Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Denn nicht nur bei Fonds & Co. können Investoren gemeinsam in ein vorher definiertes Portfolio von Assets investieren – auch über Genossenschaftslösungen ist dies denkbar. Einzige Voraussetzung, der Genossenschaftszweck muss genau zum Ausdruck bringen, in was investiert werden soll und die Genossenschaftsmitglieder tragen gemeinsam die Verantwortung, dass diese Ziele auch erreicht werden bzw. prüfen diese regelmäßig im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Prüfungsmöglichkeiten. „Gerade das Mehraugenprinzip macht sie dabei weniger anfällig gegen Alleingänge von einzelnen Personen. Die Genossenschaft ist transparent und ihre Investitionsziele noch mehr“, so der Genossenschaftsberater Olaf Haubold.

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