Dienstag, 14. März 2017
Genossenschaften gehört die Zukunft
„Immer
dann, wenn Menschen mit gleichen oder ähnlichen Zielen zusammenkommen, bieten
sich Genossenschaften als rechtliche Basis für soziales oder unternehmerisches
Tun, oder eben für eine Kombination aus beiden, an“, erklärt Genossenschaftsberater und
Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. In der Tat, die Genossenschaft hat viele
Vorteile und lässt sich in vielen Bereichen des Lebens sinnvoll nutzen. Zunächst
einmal ist die Genossenschaft ausschließlich der Förderung der Interessen ihrer
Mitglieder verpflichtet. Diese nehmen auch direkt Anteil an den Prozessen
und Entscheidungen. Mitglieder einer eG sind als Kunden und
Eigentümer die Nutznießer der Leistungen des genossenschaftlichen
Unternehmens. Eine Dominierung, beispielsweise durch anderweitige Interessen,
ist faktisch ausgeschlossen. Da das Kapital durch die Genossenschaftseinlage
auf alle Mitglieder verteilt ist, gibt es eine breite Kapitalbasis. Dabei ist
die eG eine flexible und dadurch stabile Rechtsform. Das Mindestkapital
ist fließend. Nach oben durch Einzahlung von Geschäftsguthaben durch neue
Mitglieder, nach unten durch Kündigungen und die Auszahlung der
Auseinandersetzungsguthaben. Ein und Austritte von Mitgliedern sind problemlos
möglich. Die eG ist Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der
im Interesse der Mitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und
die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüft. Sie ist durch die interne
Kontrolle durch den Aufsichtsrat und die unabhängige Prüfung durch den
Genossenschaftsverband die mit weitem Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in
Deutschland mit einer Insolvenzquote von weniger als 0,1 Prozent. Die Kontrolle
und Mitsprache in der Geschäftspolitik erfolgt durch Mitglieder durch eigenes
Stimmrecht in der Generalversammlung, deren „Wert“ unabhängig von der Anzahl
der Geschäftsanteile ist. Europäische Genossenschaften haben hierüber hinaus
noch weitere Vorteile. „Ein wesentlicher weiterer Punkt ist jedoch, dass die
Aufnahme von Mitgliedern über den deutschen Rechtsraum hinaus möglich ist“, so
Olaf Haubold.
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