Dienstag, 28. Februar 2017

Familien-Genossenschaften als selbstbestimmte Organisationen

Genossenschaftsberater Olaf Haubold macht auf einen Beitrag der Plattform http://www.progress-verband.de/familienunternehmen.html zum Thema Familiengenossenschaften aufmerksam. Hier wurden besondere Vorteile im Hinblick auf den Einsatz bei bäuerlichen Betrieben herausgearbeitet. „Dies zeigt einmal mehr das breite Spektrum an möglichen Genossenschaften“, meint Olaf Haubold. Der Beitrag in der Zusammenfassung:

Danach biete die Rechtsform der Genossenschaft bei bäuerlichen Betrieben Vorzüge, die unter den marktwirtschaftlichen Bedingungen einerseits die weitere Existenz dieser Betriebe, andererseits die Existenzgrundlage der Familien sichern können.
Der Beitrag zählt auf:

  (Familien-) Mitglieder können bei der Genossenschaft als Arbeitnehmer angestellt werden und sind insoweit sozialrechtlich weitgehend abgesichert, sie sind im Rechtssinn dann keine Landwirte mehr
  das Vorstandsmitglied wird auf der Grundlage eines Dienstvertrages bei der Genossenschaft angestellt und wird so gleichermaßen abgesichert

  auch nicht/nicht mehr im Unternehmen tätige Personen können eine Mitgliedschaft erwerben

  es können Sacheinlagen in eine Genossenschaft eingebracht werden

  Geschäftsguthaben der Mitglieder können nach Bedarf zwischen diesen einfach übertragen werden

  der Fortbestand des Unternehmens wird auch bei einem Generationenwechsel nicht durch übermäßigen Kapitalabfluss gefährdet

  beim Ausscheiden eines Mitglieds durch Tod wird lediglich dessen Geschäftsguthaben steuerlich erfasst, der auf die Geschäftsanteile entfallende Anteil am Unternehmenswert bleibt steuerlich unberücksichtigt

  das wirtschaftliche Risiko des Geschäftsbetriebes bzw. das sich hieraus ergebende Haftungsrisiko bleibt auf das Unternehmen begrenzt. Das private Vermögen der Mitglieder bleibt so im Schadensfall unangetastet

  die steuerliche Belastung einer Genossenschaft kann im Rahmen der den Genossenschaften eingeräumten rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten vergleichsweise gering gehalten werden.

„Die hier am Beispiel eines bäuerlichen Betriebes dargestellten Vorteile lassen sich auf viele Familiengenossenschaften übertragen. Viele Familien wissen heute noch nicht, welche Vorteile sie durch die Gründung einer Familiengenossenschaft haben“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold.

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