Dienstag, 21. Februar 2017

Das Genossenschaftswesen hat eine lange Tradition

„Das deutsche Genossenschaftswesen verdankt seine Entstehung und Entwicklung vor allem den Bestrebungen zweier Herren: Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch“, erklärt der Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Sie stehen für die Entwicklung des Genossenschaftswesens in Deutschland und für zwei seiner mächtigsten Bankensysteme: Die Raiffeisen-Banken und die Sparkassen. Erstmalig geregelt wurden die Genossenschaften im preußischen Gesetz vom 27. März 1867, das mit Änderungen am 4. Juli 1868 als Norddeutsches Bundesgesetz verkündet wurde. Deutsche und europäische Genossenschaften zeichnen sich durch viele Unterschiede aus. Sie eint jedoch, wie einer der wichtigsten Kommentatoren des Genossenschaftsrechts zutreffend festhielt „der Wille zur staatsfreien gemeinschaftlichen Selbsthilfe durch die Selbstverwaltung des genossenschaftlichen Unternehmens in Selbstverantwortung aller gleichberechtigten Mitglieder. Hinzu tritt die kollektive Selbstkontrolle durch einen genossenschaftlichen Prüfungsverband." (V. Beuthien, Kommentar zum Genossenschaftsgesetz). Kraft dieser elementaren Grundstruktur haben die Genossenschaften bisher alle Krisen überstanden und werden dies vermutlich auch zukünftig tun. „Nichts ist dem Wesen der deutschen Genossenschaften dabei fremder und abträglicher als ihr Missbrauch zu staatlichen und parteipolitischen Zielen“, meint Genossenschaftsberater Olaf Haubold.

1 Kommentar:

  1. Super, dass sich der Genossenschafts-Pabst jetzt des Themas in Form eines Blogs annimmt!

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