Dienstag, 21. Februar 2017
Das Genossenschaftswesen hat eine lange Tradition
„Das deutsche Genossenschaftswesen verdankt seine
Entstehung und Entwicklung vor allem den Bestrebungen zweier Herren: Friedrich
Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch“, erklärt der Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Sie stehen für die Entwicklung des Genossenschaftswesens
in Deutschland und für zwei seiner mächtigsten Bankensysteme: Die Raiffeisen-Banken
und die Sparkassen. Erstmalig geregelt wurden die Genossenschaften
im preußischen Gesetz vom 27. März
1867, das mit Änderungen am 4. Juli 1868 als Norddeutsches
Bundesgesetz verkündet wurde. Deutsche und europäische Genossenschaften zeichnen
sich durch viele Unterschiede aus. Sie eint jedoch, wie einer der wichtigsten
Kommentatoren des Genossenschaftsrechts zutreffend festhielt „der Wille zur staatsfreien gemeinschaftlichen Selbsthilfe durch die Selbstverwaltung des
genossenschaftlichen Unternehmens in Selbstverantwortung aller gleichberechtigten Mitglieder.
Hinzu tritt die kollektive
Selbstkontrolle durch einen genossenschaftlichen Prüfungsverband."
(V. Beuthien, Kommentar zum Genossenschaftsgesetz). Kraft dieser elementaren
Grundstruktur haben die Genossenschaften bisher alle Krisen überstanden und
werden dies vermutlich auch zukünftig tun. „Nichts ist dem Wesen der deutschen
Genossenschaften dabei fremder und abträglicher als ihr Missbrauch zu
staatlichen und parteipolitischen Zielen“, meint Genossenschaftsberater
Olaf Haubold.
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Super, dass sich der Genossenschafts-Pabst jetzt des Themas in Form eines Blogs annimmt!
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