Donnerstag, 21. Dezember 2017

Änderungen im Genossenschaftsgesetz

„Ob die Änderungen im neuen Genossenschaftsgesetz sinnvoll sind oder nicht, mag man diskutieren. Sie haben einige Erleichterungen gebracht, die sich allerdings erst noch durchsetzen müssen“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Fakt ist: Künftig können Bekanntmachungen über den elektronischen Bundesanzeiger erfolgen oder über eine Verlautbarung auf der Internetseite. Auch die Einladungen zur Generalversammlung können per Mail erfolgen. Außerdem genügt es, wenn die Satzung auf der Webseite der Genossenschaft abrufbar ist. „Zudem wurden vereinfachte Prüfungen für kleine Genossenschaften eingeführt und die Größenklassen für die Prüfungsbefreiung für jährliche Prüfungen um 50 Prozent angehoben“, sagt Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.




Dienstag, 19. Dezember 2017

Ergänzungen im Genossenschaftsgesetz schränken Mitgliederdarlehen massiv ein

„Viele Genossenschaften sahen neben der Einlage in Genossenschaftsanteile auch konkrete Projektfinanzierungen über den Weg der Mitgliederdarlehen vor. Dem haben die Änderungen des Genossenschaftsgesetzes 2017 weitgehend einen Riegel vorgeschoben“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. denn grundsätzlich sind derartige Investitionen zwar noch möglich, sie dürfen allerdings nur noch eine maximale jährliche Verzinsung von 1,5 Prozent bieten. Der vermutete Grund: Der Gesetzgeber sind Darlehensverhältnisse dieser Art als eine Form von Kapitalanlage an. Für diese hat er im Zuge der letzten Jahre und mit dem Hinweis auf Verbraucherschutzaspekte zunehmend strengere Regeln erlassen, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht werden. „Da viele Genossenschaften, auch wenn sie nicht kommerziell orientiert sind, höhere Dividenden zahlen als 1,5 Prozent pro Jahr, beispielsweise wenn ein Bürger-Solarpark höherer Renditen erwirtschaftet, dürfte das Modell der Mitgliederdarlehen überholt sein“, so Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.

Donnerstag, 14. Dezember 2017

Genossenschaftsgründung für Hanfanbau und -verwertung

„Das ist mal eine ungewöhnliche Genossenschaftsgründung“, sagt Genossenschaftsberater Olaf Haubold. So haben in Altenburschla in der Werraregion 52 Personen die WerraHanf eG i.G. (WeG) gegründet, um den regionalen Hanfanbau auf biologisch bewirtschafteten Anbauflächen voranzutreiben. Die Gründer haben dabei den Genossenschaftsgedanken und die regionale Wertschöpfung im Blick. Gemeinsam wollen sie Produkte aus Hanf herstellen und regional vermarkten. Die WerraHanf Bio-Produkte sollen in Zusammenarbeit mit Bäckereien, Lebensmittelherstellern, Biomärkten, Gastronomiebetrieben und Industriebetrieben auf den Markt gebracht und so zu einem neuen Regionalprodukt werden. „Die Möglichkeiten, die Hanf bietet, der zu Unrecht vielfach nur als Droge gesehen wird, sind vielfältig. Insofern ist eine öffentliche Gründung als Genossenschaft nur konsequent“, so der Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.

Dienstag, 12. Dezember 2017

IT-Konsortium "openKONSEQUENZ" wird Genossenschaft

„Auch für IT-Zusammenschlüsse werden Genossenschaftsmodelle immer interessanter, wie eine aktuelle Presseverlautbarung zeigt“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. So haben insgesamt 21 Unternehmen eine gemeinsame Genossenschaft gegründet. Zu ihnen gehören die regionalen Netzbetreiber E-netz Südhessen, EWE Netz, MVV Netze, Netz Leipzig, die Softwarehersteller Count+Care, BTC Business Technology Consulting, DNV GL, Mettenmeier, Spie und Simon Process Engineering sowie das Oldenburger Institut für Informatik (OFFIS). Die bisherige Zusammenarbeit auf Basis eines Kooperationsvertrages war durch das Mitgliederwachstum an organisatorische Grenzen gestoßen. So ist es zum Beispiel unkomplizierter, Softwareentwicklungen als juristische Person zu beauftragen. „Zugleich es für gemeinnützige Forschungseinrichtungen einfacher, sich an einer Genossenschaft zu beteiligen“, so Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.




Donnerstag, 7. Dezember 2017

Energiegenossenschaften als Treiber der Energiewende

„Wie neueste Zahlen belegen, werden Energiegenossenschaften immer mehr zum Treiber der Energiewende “, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold mit Bezug auf eine aktuelle Untersuchung, die der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. (DGRV) zusammen mit dem Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) und der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) in Berlin vorgestellt hat. Danach beteiligen sich immer mehr Menschen an Energiegenossenschaften. Die über 500 in den letzten Jahren neu gegründete Energiegenossenschaften hätten zusammen bereits rund 800 Millionen Euro in Erneuerbare Energien investiert. Energiegenossenschaften bieten Bürgern einen idealen Rahmen, sich vor Ort für den Umbau der Energieversorgung zu engagieren“, so Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.

Dienstag, 5. Dezember 2017

Energiegenossenschaften – haben die überhaupt einen Stellenwert?

Immer wieder bekomme ich die Frage gestellt, welchen Stellenwert Energiegenossenschaften im Genossenschaftsbereich, aber insbesondere im Hinblick auf ihre Relevanz für die Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland haben. Dazu wollen wir uns doch mal die nackten Fakten ansehen“, sagt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Alleine im
Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. (DGRV) sind 850 Energiegenossenschaften organisiert. Rund 180.000 Menschen engagieren sich dabei in genossenschaftlichen Erneuerbaren-Energien-Projekten, von der Energieproduktion und -versorgung, über den (Wärme-)Netzbetrieb bis hin zur Vermarktung. Das zeigt, dass diese Genossenschaften einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung leisten, aber auch für sehr viel Akzeptanz für erneuerbare Energien in breiten Bevölkerungsschichten sorgen“, so Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.

Donnerstag, 30. November 2017

DEGP Fachtagung zu Familien in Genossenschaften

Vielschichtiger könnte es kaum sein, was inzwischen alles unter dem Begriff „Familien-Genossenschaft“ verstanden wird. Die Fachtagung „Familien entdecken Genossenschaften“ des Deutsch-Europäischen Genossenschafts- u. Prüfungsverband e.V. (DEGP) führte Menschen zusammen, deren Beweggründe von großer Spannbreite waren. Bei den einen ging es um „handfeste“ Wirtschaftsthemen, wie Unternehmensnachfolge, Re-Start oder Erbfragen. Bei anderen Interessenten standen wohnwirtschaftliche Lösungen im Vordergrund und wiederum andere waren an sozialen Themen, wie Kindergärten, Altenpflege oder Wohnbetreuung interessiert …
„Für alles gibt es eine passende genossenschaftliche Lösung“ – mit dieser Aussage eröffnete der Vorstand des DEGP – Gerd K. Schaumann – die Fachkonferenz für Familien-Genossenschaften in Berlin. „Wir sind uns durchaus der Kühnheit einer solchen These bewusst“ – so der DEGP-Vorstand, möchten jedoch vorwegnehmen, dass diese Aussage inzwischen in langjähriger Verbands-Arbeit gut verifiziert wurde. Es ist geübte Praxis unseres Verbandes, nicht zu warten, bis Gründer ihre Unternehmensideen an den Verband herantragen. Der DEGP ist seit einiger Zeit dazu übergegangen, auch aktiv Lösungsbereiche zu identifizieren, Rahmenkonzepte zu entwickeln und für deren Umsetzung geeignete Unternehmer (Vorstände, Mitglieder) zu finden und zu begeistern. 
Im Kern wirkt eigentlich jede Genossenschaft wie eine Art „Familie“. Werte wie Vertrauen, Partizipation, Selbsthilfe und Selbstverantwortung sind „familientypisch“. Wer mit so geschärftem Blick durch die Lande geht, wird unschwer entdecken, wo, welche Themen zur (genossenschaftlichen) Lösung anstehen könnten und wie man dazu die passenden Konzeptionen entwickeln kann. Es hat sich im DEGP bewährt, dazu gezielt die „Anwender“ zu finden und zusammenzuführen. Deshalb geht es bei dieser Konferenz auch nicht nur darum, bereits bestehende Konzepte vorzustellen, sondern auch weitere Menschen dafür zu gewinnen, in eigener Regie bestehende Konzeptionen zu prüfen, diese als „Startup“ umzusetzen.
Zunächst ging es darum, bestehende Projekte aus den Bereichen Kindergärten, Seniorenbetreuung und Schule vorzustellen. Beeindruckendes wurde hier geleistet und darüber berichtet. Die Projekte machten Mut zur Nachahmung. Familiengenossenschaften mit sozialpolitischen Hintergründen, so die Referenten, sind heute gern gesehene Partner von Kommunen und durchaus auch von Unternehmen. Dies ist „Selbsthilfe und Selbstorganisation“, die sofort einsichtig und nachvollziehbar ist. Soziale „Brennpunkte“ sind seit jeher ein Terrain für genossenschaftliche Lösungswege gewesen und werden es bleiben.
Anders jedoch z.B. das Thema „Unternehmensnachfolge“. Hier werden – auch von Kammern und Unternehmensberatungen – genossenschaftliche Lösungen gern ignoriert, so Herr Olaf Haubold, Unternehmensberater mit dem Schwerpunkt Genossenschaften. Seine Erfahrungen zeigen, dass in Situationen von Unternehmensnachfolge zu wenig „ganzheitlich“ gedacht und gehandelt wird. Dabei geht es längst nicht nur darum, einen gelungenen unternehmerischen „Stabwechsel“ zu organisieren, sondern zugleich auch die mannigfaltigen Interessen der bisherigen Unternehmer und dessen Familie zu berücksichtigen. Haubold erläuterte diese Zusammenhänge anhand von Praxisbeispielen sowohl aus dem Handwerk, wie auch von mittelständischen Industrie- bzw. Dienstleistungsunternehmen. Erfahrungsgemäß sind die Unternehmerfamilien insbesondere an einem reibungslosen Betriebsübergang interessiert, der auch die Vermeidung erbschaftsteuerrechtlicher Aufwendungen optimal berücksichtigt. Die Empfehlung von Haubold war für alle Teilnehmer leicht einsichtig und nachvollziehbar: Das Thema Unternehmensnachfolge sollte bereits längere Zeit vor dem eigentlichen Wechsel thematisiert und von den Familien mit besonders qualifizierten Berater geplant werden. So können Lösungen erarbeitet werden, die alle beteiligten Parteien zufrieden stellen. Haubold erläuterte Beispiele, wie mittels einer familiengenossenschaftlichen Lösung alle Interessen in Einklang gebracht werden können und so „SmartCoop-Lösungen“ möglich werden. Seine Empfehlung: Wirklich intelligente Lösungen benötigen eine 360 Grad-Sicht. Die gesicherte unternehmerische Betriebsfortführung ist ebenso wichtig, wie die gesicherte Vermögenssituation der Familie.
Herr Frank-P. Evertz, Genossenschaftsberater, konzentrierte sich auf den Aspekt Erbrecht. Nicht selten, so Evertz, sind die starren gesetzlichen Vorgaben des Erbrechts unzureichend, um optimal die Interessen der Erblasser und Erben zu synchronisieren. Hier bieten genossenschaftliche Lösungen oftmals interessante Lösungswege – auch in Verbindung mit einer genossenschaftlich strukturierten Unternehmensnachfolge. Da Erbrecht und Steuerrecht quasi eng ineinander verzahnt sind, bedarf es der Einbeziehung von qualifizierten Steuerberatern. Es macht wenig Sinn, genossenschaftliche Lösungen zu präsentieren, die steuerlich zu ungewollten Belastungen führen. Nicht selten kann eine Wohnungsbau-genossenschaft hierbei interessante Perspektiven eröffnen.
Der DEGP Vorstand wies darauf hin, dass der Verband eine Fachgruppe „Familiengenossenschaft“ gegründet hat, der spezialisierte Unternehmensberater, Genossenschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachjuristen angehören, die sowohl genossenschaftliche Lösungen – unterstützend – entwickeln, wie bestehende Lösungen genossenschaftlich optimieren helfen.
Wegen des großen Zuspruchs wurde beschlossen, weitere Konferenz zum Thema „Familiengenossenschaften“ auf Ebene der Bundesländer durchzuführen. 

Dienstag, 28. November 2017

Zu Gast bei einer anderen Genossenschaft

„Einige Genossenschaften in Deutschland bieten Mitgliedern anderer Genossenschaften Ferienzimmer bzw. Übernachtungsmöglichkeiten an“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Möglich wird dies durch einen Zusammenschluss von 400 Genossenschaften aus ganz Deutschland. Wer wissen möchte, ob sich eine Gästewohnung in der Nähe des geplanten Aufenthaltsortes befindet, bekommt eine schnelle Übersicht unter https://www.wohnungsbaugenossenschaften.de/gaestewohnungen. „Eine wirklich gute Idee in Zeiten, in denen sich beim Thema Übernachtung verschiedenste Sharing-Modelle durchsetzen“, so Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.

Donnerstag, 23. November 2017

Wie finde ich eigentlich eine Genossenschaftswohnung?

Auch die Wohnungsgenossenschaften sind mit der Zeit gegangen und bieten nun einen Service an, der vielen überhaupt nicht bekannt ist“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Denn immer wieder wird ihm die Frage gestellt: Wie finde ich denn überhaupt eine Genossenschaftswohnung?  Hier kann die bundesweit aktive Internetseite www.Wohnungsbaugenossenschaften.de helfen. Die Verantwortlichen schreiben selbst: „Bei über 400 Genossenschaften aus ganz Deutschland mit knapp 800.000 Wohnungen könnten Sie schon bald Ihre Wunschwohnung finden. Und das Beste dabei ist: Bei uns sind Sie nicht bloß Mieter, sondern Miteigentümer. Damit besitzen Sie ein lebenslanges Wohnrecht und können außerdem aktiv mitbestimmen.“ „Schön, dass auch gleich der Genossenschaftsgedanke in den Vordergrund gestellt wird und der Wohnungssuchende kein Bittsteller, sondern Miteigentümer wird“, so Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.






Donnerstag, 16. November 2017

Energiegenossenschaften haben viele Vorteile

„Energiegenossenschaften steigern bei Bürgern durch die Beteiligung am eigenen Unternehmen die Akzeptanz für die Umsetzung von Erneuerbare-Energien-Projekten“, nennt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold einen der Gründe für die Sinnhaftigkeit von Energiegenossenschaften. Die Wertschöpfung würde dabei überwiegend regional erfolgen, also regionale Unternehmen und Gremien mit einbinden. Ein wesentlicher Punkt sei die bedarfsgerechte Produktion und Versorgung mit Energie, da Energiegenossenschaften nicht auf eine hohe Rendite für Anteilseigner, sondern auf die optimale Förderung ihrer Mitglieder ausgerichtet seien. „Schließlich leisten Energiegenossenschaften auch ihren Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit, denn sie ermöglichen auch die Einbindung von Bürgern mit geringerem Einkommen“, so Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.

Dienstag, 14. November 2017

Wohnungsgenossenschaften spielen auch in der Schweiz eine große Rolle

Im Gegensatz zu Wohnungsgenossenschaften, die keinen oder nur einen geringen Gewinn aus den Mieten ziehen, also nur die sogenannte Kostenmiete ansetzen, bezahlen Mieter von Marktwohnungen mit dem Mietzins auch einen Gewinn“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Diese Differenz kann ordentlich sein. Fast ein Drittel weniger Miete (durchschnittlich 28 Prozent) bezahlen jene, die in der Schweiz in einer Baugenossenschaft wohnen gegenüber anderen Mietern. Das zeigt eine Untersuchung des Immobilien-Beraters IAZI. Zu ähnlichen Ergebnissen kommen auch die Immobilienexperten von Wüest Partner. Für SP-Nationalrätin Jacqueline Badran (ZH) ist deshalb klar: „Eigentlich sollte jeder in einer Genossenschaft wohnen können, die Mieter würden Milliarden sparen“, so der SRF. „Völlig neue Töne für die Schweiz, so Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.

Donnerstag, 9. November 2017

Müssen Genossenschaften stärker reguliert werden?

Genossenschaftsprinzipien und Prüfungswesen haben sich bewährt


Die Pressemitteilung der Eventus eG vom 22.08.2017 auf deren Homepage zu offensichtlichen Unregelmäßigkeiten hat zu einer neuerlichen Diskussion darüber geführt, Genossenschaften strenger zu regulieren und sie von den Ausnahmetatbeständen des Vermögensanlagengesetzes zu befreien. „Das ist natürlich vollkommener Unsinn und zeigt mal wieder, wie ein seit mehr als 150 Jahren bewährtes genossenschaftliches Konzept der Selbstverwaltung und Kontrolle demontiert werden soll“, sagt Olaf Haubold, Genossenschaftsgründer und Genossenschaftsberater der Cooperative Consulting eG. 



Genossenschaften handeln nach den bewährten Prinzipien „Selbstbestimmung“ – „Selbstverwaltung“ und „Selbstkontrolle“. Dabei erfolgt die Kontrolle durch einen gesetzlichen genossenschaftlichen Prüfungsverband, der wiederum durch die Wirtschaftsministerien der Länder, in denen der Verband seinen Sitz hat, kontrolliert wird. „Die den Verband führenden Wirtschaftsprüfer unterliegen der Kontrolle der Wirtschaftsprüferkammer und unterziehen sich regelmäßig einer Qualitätskontrolle und Zertifizierung“, erklärt Genossenschaftsgründer Haubold. Diesen Umstand hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in ihren Auslegungsschreiben zur Anwendung des KAGB vom März 2015 wie folgt Rechnung getragen:



„Genossenschaften i. S. d. GenG (eG) sind Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Diese zwingende, im Genossenschaftsgesetz verankerte Ausrichtung auf einen besonderen Förderzweck, schließt eine im Vordergrund stehende, fondstypische reine Gewinnerzielungsabsicht aus. Regelungen in der Satzung einer Genossenschaft, die dieser Beteiligungen an anderen Unternehmen erlauben, sind daher in diesem Zusammenhang unbedenklich, da von solchen Satzungsbestimmungen nur im Rahmen der Vorgaben des Genossenschaftsgesetzes zum Förderzweck Gebrauch gemacht werden darf. Bei wertender Gesamtschau verfolgt demnach eine Genossenschaft nach § 1 Abs. 1 GenG regelmäßig keine festgelegte Anlagestrategie, sodass kein Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 KAGB vorliegt. Die Einhaltung der besonderen Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere des genossenschaftlichen Förderzwecks, unterliegt der regelmäßigen umfassenden Prüfung der Prüfungsverbände (§§ 53 bis 64c GenG).“



„Zurück zur Eventus eG, nun ruft man schon, der Prüfungsverband habe hier versagt und fordert Schadenersatz“, so Olaf Haubold. Der Pressemitteilung der Eventus eG vom 22.08.2017 ist wortwörtlich folgender Inhalt zu entnehmen:



„In den letzten Tagen haben sich Anhaltspunkte ergeben, die darauf hindeuten, dass sich der Vorstandsvorsitzende und die Aufsichtsratsvorsitzende der Eventus eG pflichtwidrig verhalten haben. Unter Leitung des Vorstandsmitglieds Edwin Mailänder wird die Aufklärung betrieben. Dazu wurde eine namhafte Anwaltskanzlei mandatiert. Beim Landgericht Stuttgart wurde bereits ein Arrest erwirkt, um Vermögen zu sichern. Vorsorglich wurden die BaFin und die Staatsanwaltschaft unterrichtet. Es wird alles unternommen, um weiteren Schaden abzuwenden.“



„Es erschließt sich dem Leser zwar nicht, was eine Unterrichtung der Bafin bringen soll, die intensive Zusammenarbeit mit dem zuständigen Prüfungsverband wäre hier sinnvoller, aber das Thema steht noch am Anfang und man sollte keine voreiligen Schlussfolgerungen ziehen“, erklärt der Vorstand der Cooperative Consulting eG.   



Wesentlich sei doch, dass strafrechtliche Anhaltspunkte zur Veröffentlichung auf der Homepage geführt hätten. „Sollte sich dieser Anhaltspunkt tatsächlich erhärten lassen, was hat dann das genossenschaftliche Prüfungswesen damit zu tun“, fragt Haubold. Und weiter: „Wir haben bei anderen derartigen Tatbeständen schon große WP-Gesellschaften gesehen, denen strafbewährte Sachverhalten über Jahre nicht aufgefallen sind. Das ist auch mit einer noch stärkeren Regulierung und weiteren Bevormundung und staatlichen Beschneidung der Selbstbestimmung des Souverän, der das Staatswesen tragen sollenden Bürger, nicht zu erreichen“. Zudem habe keiner daran gedacht, die Zuverlässigkeit von WP-Gesellschaften generell in Frage zu stellen. „Die Insolvenzquote von Genossenschaften von weniger als 0,1 Prozent zeugt zudem vom Funktionieren der genossenschaftlichen Prinzipien“, so Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.

Dienstag, 7. November 2017

Wohnungsgenossenschaften sollten bei Grundstücksvergabe bevorzugt werden

„Wohnungsgenossenschaften tragen einen wesentlichen Anteil für die Schaffung bezahlbarer Wohnungen bei“, sagt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. In Anbetracht von staatlichen oder regionalen Förderungen und niedriger Zinsen, konkurrierten sie jedoch immer mehr mit privaten Wohnungsgesellschaften. Hier müsse der Stadt, das Land oder die jeweilige Kommune helfen, wolle sie nicht den rein gewinnorientierten Gesellschaften das Feld überlassen. Dies sieht auch Andreas Breitner so. Breitner ist Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), der Genossenschaften und vertritt sozialorientierte Wohnungsunternehmen. Er forderte unlängst im Umfeld einer Verbandstagung, Genossenschaften sollten bei der Vergabe preislich bevorteilt werden, Grundstücke somit also günstiger einkaufen dürfen. „Dies wäre ein einfacher, effektiver und sehr pragmatischer Weg. Allerdings müssten dann die öffentlichen Stellen auch klar zum Ausdruck bringen, dass es ihnen ebenfalls nicht um die Erzielung höchster Preise geht, sondern um die Versorgungssituation der Bürger“, so Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.



Donnerstag, 2. November 2017

Genossenschaften regelt Holzverkauf

„Einen neuen Weg mussten die Vermarkter von privatem Holz im Südschwarzwald gehen, da das Bundeskartellamt die kooperative Holzvermarktung durch öffentliche Stelle aus Gründen der Diskriminierung untersagt hat“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.  Vor diesem Hintergrund wird nun im Schwarzwald die privatrechtliche „Waldgenossenschaft Südschwarzwald eG“ gegründet. Diese soll ab Januar 2018 den Holzverkauf von der staatlichen Forstbehörde übernehmen. Der Genossenschaft können sich sowohl die 32 Städte und Gemeinden im Kreis als auch die 18 000 Privatwaldbesitzer mit jährlich etwa 150 000 Festmetern Holzangebot anschließen. „Der gemeinschaftlichen Vermarktung gleichberechtigter Partner im Rahmen einer Genossenschaft steht nun auch vor dem Hintergrund des Gleichheitsgrundsatzes in Zukunft nichts mehr entgegen“, erklärt Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.

Donnerstag, 26. Oktober 2017

Was darf denn alles Genossenschaft sein

Zivilsenat tritt Entscheidung zugunsten von Gastronomen

Bereits im April hatten wir über einen Fall berichtet, bei dem ein Amtsgericht mit Genossenschaftsregister in Deutschland die Auffassung vertrat, dass der Betrieb eines Restaurants in der Rechtsform der Genossenschaft dem im § 1 dargestellten Fördergrundsatz des Genossenschaftsgesetzes entgegen stehen würde und so die Eintragung zu verweigern wäre. „Wir hatten versprochen, den Gründern zu helfen, ihre Gründungsidee umzusetzen und versuchten mit dem Rechtsmittel der Beschwerde dem Amtsgericht auf die Sprünge zu helfen“, sagt Olaf Haubold, Genossenschaftsgründer und Genossenschaftsberater der Cooperative Consulting eG.

Hierzu muss man wissen: Bis zur Genossenschaftsgesetzesnovelle im Jahr 2006 wurden im § 1 I des Genossenschaftsgesetzes die Arten der Genossenschaften dargestellt. Es sind das:

·        Vorschuss- und Kreditvereine
·        Rohstoffvereine
·        Vereine zum gemeinschaftlichen Verkauf landwirtschaftlicher oder gewerblicher Erzeugnisse (Absatzgenossenschaften)
·        Vereine zur Herstellung von Gegenständen und zum Verkauf derselben auf gemeinschaftliche Rechnung (Produktivgenossenschaften)
·        Vereine zum gemeinschaftlichen Einkauf von Lebens- oder Wirtschaftsbedürfnissen im großen und Ablass im kleinen (Konsumvereine)
·        Vereine zur Beschaffung von Gegenständen des landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betriebes und zur Benutzung auf gemeinsame Rechnung.
·        Vereine zur Herstellung von Wohnungen.

Die Novelle hat den § 1 komplett neu gefasst und auf die Nennung der Arten der Genossenschaften verzichtet, gleichwohl gibt es sie natürlich noch. „Dies auch vor dem Hintergrund, als inzwischen eine Vielzahl neuer, innovativer Genossenschaftsgedanken umgesetzt werden, die nicht in das ursprüngliche Korsett gepasst hätten“, meint Genossenschaftsberater Olaf Haubold.

Im besagten Fall war das Rechtsmittel der Beschwerde ergebnislos, so dass die nächste und die übernächste Instanz bemüht werden musste.

Am 28. September 2017 hat nun der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf auf die Beschwerde der betroffenen Vorgenossenschaft gegen den Beschluss des Amtsgerichtes – Rechtspflegerin- vom 22. März 2017 unter Mitwirkung von drei Richtern am Oberlandesgericht beschlossen, die angefochtene Entscheidung aufzuheben.

„In der Begründung sind die Richtung voll unserer Argumentation aus der Beschwerde gefolgt“, meint Haubold. Danach ist es die besondere Eigenart der Produktivgenossenschaften, dass sich die Gründer – hier Restaurantleiter, Köche und Kellner – zur gemeinschaftlichen Herstellung und Verwertung – hier Speisenangebote – zusammenschließen. Anders als bei allen anderen Arten von Genossenschaften stellen die Produktivgenossen ihre eigene Arbeitskraft der Genossenschaft zur Verfügung. Sie sind Beschäftigte ihrer eigenen Genossenschaft und damit mittelbar Unternehmer und Mitarbeiter zugleich. Das ist die besondere Situation.

„Schön, dass hier dem Recht, wenn auch mit vielen Mühen, wieder zur Durchsetzung verholfen wurde. Es zeigt aber wieder mal, welches stiefmütterliche Dasein das Genossenschaftsrecht in Deutschland in Deutschland führt“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold abschließend.

Dienstag, 24. Oktober 2017

Bürokratieabbau muss bei Genossenschaften vorangetrieben werden

„Wenn in Schwergewicht daherkommt, dann sollte man es schon ernst nehmen“, meint Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Die Rede ist vom Genossenschaftsverband Bayern (GVB) mit 1278 Genossenschaften im Hintergrund. Dieser fordert die Bunderegierung auf, Überregulierungen zu vermeiden und Platz zu schaffen, für echtes wirtschaftliches Handeln. Hiervon wären insbesondere mittelständische Unternehmen betroffen. „Wir brauchen in der kommenden Legislaturperiode einen spürbaren Abbau bürokratischer Hürden", fordert GVB-Präsident Gros. Nach Ansicht des GVB-Präsidenten muss die zukünftige Bundesregierung zudem penibel darauf achten, dass die EU-Mitgliedsstaaten das regeln dürfen und müssen, was sie regeln können. "Wir brauchen eine klare Abgrenzung zwischen Zuständigkeiten der Mitgliedsstaaten und Zuständigkeiten der EU", so Gros weiter. In diesem Zusammenhang sprach er sich erneut dafür aus, den in Deutschland seit 80 Jahren bewährten genossenschaftlichen Einlagenschutz zu erhalten. „Ein ambitionierter Einsatz im Sinne der Gesellschaft“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold.

Donnerstag, 19. Oktober 2017

Genossenschaften spielen bei der Ernährung eine wesentliche Rolle

 „Genossenschaften sind und bleiben ein wichtiger Partner bei der Agrar- und Ernährungswirtschaft und ihnen muss die Chance gegeben werden, sich auch an Herausforderungen der Zukunft anpassen zu können“, meint Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Franz-Josef Holzenkamp, der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) sieht dies genauso und bekräftigte auf einer Sitzung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) seine Meinung. „Genossenschaften sind verlässliche Handels- und Vertragspartner sowohl in der Verarbeitung und der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse als auch beim Bezug von Betriebsmitteln“, sagt DBV-Präsident Joachim Rukwied gegenüber dem DRV-Präsidenten. Rukwied betonte zudem, dass das Prinzip Genossenschaft die erste Wahl für das agrarpolitische Ziel sei, die Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette zu stärken. „Zurecht macht Rukwied darauf aufmerksam, dass eine Weiterentwicklung des Genossenschaftsmodells in Zeiten volatiler Agrarmärkte und des globalen Wettbewerbs unverzichtbar sei“, erklärt Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.


Dienstag, 17. Oktober 2017

Beim Wein sind Genossenschaften nicht wegzudenken

„Ein wesentlicher Bereich der Genossenschaften in Deutschland, aber auch in anderen europäischen Weinanbaugebieten, ist von Weingärtnern geprägt“, sagt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold und bezieht sich dabei auf einen Beitrag in der Ludwigsburger Kreiszeitung. Hier kam Dieter Weidmann, der Vorstandsvorsitzende der Württembergischen Weingärtner-Zentralgenossenschaft (WZG) zu Wort. Die Umsätze seien rückläufig. Wein als Kulturgut werde künftig nicht mehr die Bedeutung haben wie bisher, prophezeit Weidmann. Auch die Natur war 2017 schwierig. Trotzdem: Der Marktanteil württembergischer Weine liegt mengenmäßig bei zehn Prozent, umsatzmäßig bei elf Prozent in Deutschland. Die WZG rechnet damit, in diesem Jahr 15,1 Millionen Liter Wein einzulagern; das sind 5,2 Millionen Liter oder 26 Prozent weniger als im Vorjahr. Zurückhaltende Auskünfte in puncto Gewinn: Die Genossenschaften mit eigenem Vertrieb haben 69,2 Millionen Liter Wein und Sekt verkauft und damit 218 Millionen Euro umgesetzt – 1,1 Millionen Euro weniger als 2015. Der Durchschnittserlös für den Liter Wein liegt bei 3,15 Euro je Liter. „Damit zeigt es sich, wie hervorragend das Genossenschaftswesen in Deutschland beim Weinbau funktioniert“, so Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.


Donnerstag, 12. Oktober 2017

Transparenzverpflichtung ist bereits durch Eintragung in elektronisches Register gewährleistet

Im Juni 2017 wurde das Transparenzregister durch eine Änderung im Geldwäschegesetz (inzwischen die vierte Änderung!) – BGBL I Nr. 39 vom 24.06.2017 – eingeführt. „Maßgeblicher Inhalt ist die Neugier des Staates, wer wohl als wirtschaftlich Berichtigter hinter einem Unternehmen steht, natürlich wieder um den Terrorismus besser bekämpfen zu können“, pointiert Genossenschaftsgründer und Genossenschaftsberater Olaf Haubold von der Cooperative Consulting eG.

Wer ist hier betroffen? Die sehr umfangreichen Transparenzpflichten sollen alle „Vereinigungen“ im Sinne des § 20 Abs. 1 GwG, d.h. alle juristischen Personen des Privatrechtes betreffen, demnach neben AG, SE, GmbH, UG, Vereine, Stiftungen und KG a. A. auch Genossenschaften und SCE! Die Pflichten sind für die Betreffenden aufwendig und mal wieder mehr als lästig, aber trifft das, wie staatlich gewünscht, auch auf die Genossenschaften zu?

Die Kernfrage sei laut Genossenschaftsberater Haubold die Definition von „wirtschaftlich Berechtigter“. Ist ein Mitglied einer Genossenschaft, eine SCE ist auch eine Genossenschaft, auch wenn er mehr als 25% der Anteile hält und kein Mitglied des die Genossenschaft vertretenden Organs ist, eine solche der öffentlichen Transparenz zu unterwerfende Person? „Wir sagen hier klar nein“, meint Genossenschaftsberater Olaf Haubold.

Obwohl bei kleineren Familiengenossenschaften, die üblicherweise aus drei bis acht Mitgliedern bestehen, die 25% Quote schon mal überschritten werden kann, haben diese Mitglieder im Gegensatz zu den Anteilseignern von Kapitalgesellschaften keinen Anspruch auf das Vermögen und die stillen Reserven der Genossenschaft. Weiterhin können Anteile jederzeit auf andere Mitglieder übertragen werden und die Genossenschaften sind Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl. Der die Genossenschaft vertretende Vorstand ist bereits in ein elektronisches Register beim für den Sitz der Genossenschaft zuständigen Genossenschaftsregister eingetragen. „Somit sind die Forderungen nach einer öffentlichen Transparenz erfüllt“, so der Vorstand der Cooperative Consulting eG.


„Die Vorstände von Genossenschaften sollten sich hier also keine Sorgen machen, auch wenn ab dem 01.10.2017 bereits mit Bußgeldern gedroht wird. Sinnvoll ist es, mit dem genossenschaftlichen Prüfungsverband Kontakt aufnehmen, um letzte Zweifel auszuräumen. Der DEGP e. V. in Dessau, als einer der großen bundesweit agierenden Prüfungsverbände wird das Thema anlässlich einer Schulung für Vorstände und Aufsichtsräte am 25.10 2017 behandeln“, erklärt Olaf Haubold abschließend.

Dienstag, 10. Oktober 2017

Gemeinschaftlich eintreten für die Belange Ärmerer

„Rund 500 Experten aus dem Genossenschaftsbereich diskutierten unlängst in Luzern über die Rolle der Wohnungsgenossenschaften bei der Erfüllung des Bedarfs an Wohnraum in der Schweiz.“ Hierauf macht Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold aufmerksam. Einen besonderen Stellenwert nahm das Thema der Mietsuchenden mit „Handicaps“ ein, also Menschen mit niedrigem Einkommen, körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung oder noch nicht integrierten Asylsuchenden ein. Die Zürcher Stiftung Domicil setzt sich hierzu für Solidarhaftung ein. , wie die Geschäftsleiterin Annelise Dürr erklärte. Entweder schliesst die Stiftung die Mietverträge selbst ab oder unterschreibt als Mitmieter, um das Risiko für den Wohnungsanbieter zu reduzieren. Auf diese Weise vermittelt Domicil Wohnungen an wirtschaftlich benachteiligte Familien, Alleinerziehende, Paare und Einzelpersonen, die nicht fähig sind, ihren Alltag selbständig zu bewältigen. Gleichzeitig fördert sie die „Wohnkompetenz“. Hierzu Genossenschaftsgründer Olaf Haubold: „Ein interessanter Ansatz, über den auch deutsche Wohnungsgenossenschaften nachdenken könnten!“

Freitag, 6. Oktober 2017

Mehr-Generationen-Genossenschaft als gutes Beispiel

„Ein schönes Beispiel aus der Eifel zeigt, wie Genossenschaften zur Bewältigung des Generationenkonfliktes beitragen können“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Die "Geno Eifel eG" mit inzwischen 100 Mitgliedern, will Menschen unterschiedlicher Generationen zwecks gegenseitiger Unterstützung zusammenbringen und koordiniert Hilfsgesuche und -angebote ihrer Mitglieder. So werden Senioren beim Besuch eines Supermarkts, beim Wechsel einer Glühbirne oder bei der Haus- und Gartenpflege unterstützt. Im Gegenzug bieten diese zum Beispiel Babysitten für junge Familien an. Jede Hilfsleistung soll im Genossenschaftsbüro im Kaller Rathaus angemeldet werden, so dass ein Helfer gefunden werde. Alle Einsätze werden je nach Wunsch über Zeitgutschriften bei der Genossenschaft oder finanziell entlohnt. „Früher wurden solche Leistungen durch die eigene Familie oder Nachbarschaft übernommen. Doch das ist heute längst nicht mehr selbstverständlich. In diese Lücke will diese Genossenschaft stoßen und damit auch den Herausforderungen des demographischen Wandels begegnen“, so Genossenschaftsberater Olaf Haubold.

Mittwoch, 4. Oktober 2017

Genossenschaftliche Privatschule geplant

„Genossenschaften eignen sich für nahezu jede Idee, bei der Menschen gemeinschaftlich Ziele erreichen wollen“, sagt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Jüngstes Beispiel ist die Gründung einer Privatschule in Speicher in der Eifel, die im August 2018 eröffnet werden soll. Träger der Schule wird die nun gegründete Genossenschaft "Gymynasium Speicher eG" sein. Die Genossenschaft hat bislang rund 30 Mitglieder, die sich in Eigenregie um Personal, Material, Renovierungen und Umbauten kümmern. Denn Fördergelder des Landes stehen einer Schule erst nach vier Jahren Betrieb zu. Die ersten vier Jahre müssen die Träger daher aus Eigenmitteln, Spenden und Krediten finanzieren. Die Familien der zukünftigen Schülerinnen und Schüler sollen zudem ein Schulgeld von 190 Euro im Monat zahlen. Lehrpläne und des Schulkonzept werden vom ebenfalls genossenschaftlichen Oranien-Campus in Altendiez erarbeitet. „Ein schönes Beispiel für Eigeninitiative, die früher gefördert werden sollte“, so der Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.

Donnerstag, 28. September 2017

Bestätigung zum Ja für mehr Bürokratieabbau

Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold, der jüngst in einem Beitrag in Finanzwelt (http://finanzwelt.de/aenderungen-im-genossenschaftsgesetz/) auf die aktuellen Änderungen im Genossenschaftsgesetz vor dem Hintergrund von vermeintlichem Bürokratieabbau aufmerksam gemacht hat, bekommt nun prominente Verstärkung. Wie eine ots-Meldung berichtet, fordern die „1.278 im Genossenschaftsverband Bayern (GVB) zusammengeschlossenen Genossenschaften die zukünftigen Regierungsparteien im Bundestag dazu auf, den Bürokratieabbau wieder zu forcieren. „Statt Überregulierung und Kontrollzwang braucht die Wirtschaft Vorgaben, die sich auf das Wesentliche konzentrieren, die einfach und verständlich sind und die Raum für unternehmerisches Handeln lassen", sagt GVB-Präsident Jürgen Gros. Das gelte nicht nur für die Volksbanken und Raiffeisenbanken im Freistaat, die durch eine auf Großbanken zugeschnittene Finanzmarktregulierung mit rund 138 Millionen Euro pro Jahr stark belastet werden. Das gelte für alle mittelständischen Betriebe, zu denen auch Genossenschaften zählen.“ Eine Forderung, der man sich nur anschließen kann, so Genossenschaftsgründer Olaf Haubold.

Dienstag, 26. September 2017

Änderungen im Genossenschaftsgesetz verbindlich


Willich, 22.09.2017. Der Gesetzgeber hat in der sommerlichen Pause am 22.07.2017 ein „Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften – Abkürzung: GenTraG“ veröffentlicht. „Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, möchte man meinen. Dahinter verbirgt sich kein neues Gesetz, sondern die neuerliche Änderung des 1867 vom Abgeordneten Hermann Schulze aus Delitzsch in den Preußischen Landtag eingebrachten Genossenschaftsgesetzes“, erklärt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Die Taktfrequenz werde laut Haubold immer kürzer. Ob die Änderungen dem Bürokratieabbau und der Transparenz oder anderen Zielen dienten, werde man sehen. 

„Zum Thema Bürokratieabbau kann man meinen, dass die Weitergabe der Satzung in Druckform bei der Aufnahme eines neuen Mitgliedes nunmehr unterbleiben kann, wenn die Satzung im Internet unter der Adresse der Genossenschaft abrufbar ist und dem Antragsteller ein Ausdruck der Satzung angeboten wird“, so Olaf Haubold. Ganz in die andere Richtung fallen dann neue Formulierungen wie: „Bestimmt die Satzung weitere Zahlungspflichten oder eine Kündigungsfrist von mehr als einem Jahr, so muss dies in der Beitrittserklärung ausdrücklich zur Kenntnis genommen werden.“ Hier bestehe also noch Unklarheit.
Insgesamt beträfen die Änderungen 78 Textpassagen oder Einfügungen im Gesetz. Die Vorstände und Aufsichtsräte von Genossenschaften seien also gut beraten, sich mit ihren Genossenschaftsverbänden zu beraten und sich über die Änderungen und ihre Auswirkungen informieren zu lassen, wie dies Schwerpunkt der Beratungsleistungen der Cooperative Consulting eG von Genossenschaftsberater Olaf Haubold sei.
„Die aus meiner Sicht wesentlichste Änderung betrifft die Einfügung des Paragraphen 21b ‚Mitgliederdarlehen’. Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz hat der Gesetzgeber die Darlehen mit qualifiziertem Nachrang zur Vermögensanlage erklärt“, erklärt Haubold. Nun sei es aber im Genossenschaftswesen schon lange bewährte Praxis, dass Mitglieder die Projekte ihrer Genossenschaft sowohl mit Genossenschaftskapital (EK), als auch über Darlehen (FK) finanzieren. Da Genossenschaften Ausnahmetatbestände im Vermögensanlagengesetz und im KAGB genießen, blieb dem Gesetzgeber 2015 nichts weiter übrig, als auch hier Ausnahmen zuzulassen. Im Ergebnis ging den Banken möglicherweise zu viel Geschäft verloren, sodass man beim Gesetzgeber insistiert hat, tätig zu werden. „Das Ergebnis ist die erwähnte Einfügung“, so Haubold. Da der §21b nunmehr weiter die genossenschaftliche Praxis unterstreicht, sie jetzt aber – „bürokratieabbauenderweise“ – regelt, hat sich das Thema mit der Festlegung durch die Obergrenze von 1,5 % Zinsen pro Jahr wohl selbst erledigt.
Eingangs war ja schon Hermann Schulze aus Delitzsch erwähnt worden. Dem Gesetzgeber sollte zugerufen werden, dass die Gründerväter des Genossenschaftsgesetzes und der Genossenschaftsbewegung in Deutschland, die jüngst Weltkulturerbe geworden ist, mal Prinzipien für Genossenschaften aufgestellt haben. Die lauten: „Selbstbestimmung, Selbstverwaltung und Selbstkontrolle durch die genossenschaftlichen Prüfungsverbände bei absoluter Staatsferne!“ „Die Einhaltung dieser Prinzipien ist Bürokratieabbau genug und die Transparenz wird in den jährlichen Generalversammlungen gewährleistet“, meint Olaf Haubold.        
   


Donnerstag, 21. September 2017

Für jedes Problem gibt es eine Genossenschaftslösung

„Wir sind seit vielen Jahren der Ansicht, dass die Rechtsform der Genossenschaft ideale Voraussetzungen für viele Herausforderungen schafft. Allerdings ist dies zu vielen Menschen hierzulande noch nicht ausreichend bekannt, da ihnen das entsprechende Bewusstsein hierfür fehlt“, sagt Genossenschaftsberater und Genossenschaftsgründer Olaf Haubold. Er bekommt hierbei Unterstützung durch Ralf Barkey, den künftigen Vorstandschef des fusionierten Genossenschaftsverbandes. Dieser lässt sich in der Allgemeinen Zeitung (http://www.allgemeine-zeitung.de/wirtschaft/wirtschaft-regional/kuenftiger-verbandschef-ralf-w-barkey-will-das-genossenschaftliche-konzept-staerker-im-wirtschaftsleben-verankern_18166549.htm) darüber aus, dass das genossenschaftliche Konzept stärker im wirtschaftlichen Leben verankert werden muss. Besonders wichtig ist ihm dabei der Mut vieler Menschen, Herausforderungen selbst in die Hand zu nehmen. „Dies kann die Einkaufsgemeinschaft einer Ärztegruppe genauso sein wie das selbstverwaltete Pensionsheim. Wesentlich ist doch, dass man durch den gemeinsamen Willen und den Zusammenschluss mehr erreicht als alleine“, meint Genossenschaftsberater Olaf Haubold.